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Alarm- und Einsatzpläne für Krankenhäuser (KHEP)

In Ländergesetzen ist geregelt, dass Krankenhäuser in Alarm- und Einsatzplänen Regelungen für interne und externe Gefahrenlagen vorzusehen haben. In Thüringen ist dies im §23 Abs. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt.
Dazu wurde durch das Thüringer Innenministerium und der Landeskrankenhausgesellschaft ein Muster entwickelt und als Empfehlung bekanntgegeben. Die gegebenen Hinweise sollen als Empfehlung zur Erstellung eines Katastrophenschutzplanes in Krankenhäusern dienen und die Einheitlichkeit in der Vorgehensweise und Habung sichern.
 

 
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KLINIKEN UND KRANKENHÄUSER

 
 
 
 

   
 
Krankenhaus Einsatzpläne
 
   
 
Bad Colberg Kliniken GmbH
Auftraggeber: Bad Colberg Kliniken GmbH
 
Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH
Standort Arnstadt
Standort Ilmenau
Standort Großbreitenbach
Auftraggeber: Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH
 
Katholisches Krankenhaus „St. Nepomuk“, Erfurt
Auftraggeber: Katholisches Krankenhaus
 
Marienstift Arnstadt
Auftraggeber: Marienstift Arnstadt
 
Ökumenisches Hainich Klinikum
Neurologisch-Psychiatrisches Zentrum Mühlhausen
Auftraggeber: Ökumenisches Hainich Klinikum
 
Sophienklinik gGmbH Bad Sulza
Auftraggeber: Sophienklinik gGmbH
 
St. Johannesstift Ershausen, Werkstatt für Behinderte
Auftraggeber: Siemens Building Technologies GmbH & Co.KG
 
Universitätsklinikum Jena
Auftraggeber: Universitätsklinikum Jena, Zentrum für Gesundheits- und Sicherheitsmanagement
 
HELIOS Kreiskrankenhaus Gotha/Ohrdruf GmbH, Gotha-Sundhausen
Auftraggeber: HELIOS
 
     
   
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