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Alarm- und Gefahrenabwehrpläne nach RABT 2006
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RABT = Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln
Ziffer 1.2.3. „Organisation für den Notfall“
Das Notfallmanagement soll die Sicherheit der Personen gewährleisten. Die für den Betrieb zuständige Stelle erstellt Alarm- und Gefahrenabwehrpläne. Die Meldewege sind mit der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abzustimmen. Im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle sind Feuerwehrpläne nach der DIN 14095 anzufertigen und fortzuschreiben. Die Feuerwehrpläne sind der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.
Erste Notfallmaßnahmen sind:
Die in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen festgelegten Handlungsabläufe für die unterschiedlichen Notfälle sind jährlich zu überprüfen und zu üben. Die für den Betrieb zuständige Stelle hat hierzu einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der Notfallmaßnahmen und die sich daraus ergebenden betrieblichen Anforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen. Der Name des Brandschutzbeauftragten ist der dem Brandschutz zuständigen Dienststelle auf Verlangen mitzuteilen.
Unser Unternehmen hat im Auftrag der DEGES für die größte Tunnelanlage an Bundesautobahn BAB A71, Tunnelkette „Thüringer Wald“, den Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) erstellt und erstmals ein Gesamtdokument für mehrere Einzelbauwerke mit allen beteiligten Stellen zusammengeführt.
Tunnelbauwerke in der Tunnelkette "Thüringer Wald":
Der AGAP beinhaltet u.a. folgende Schwerpunkte:
Als kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen des Brandschutzes informieren wir Sie gern über unser Leistungsprogramm bezüglich der Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen nach den Forderungen der RABT 2006 u.a..
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