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Workshop

Rheinland-Pfalz als Vorreiter:

In Rheinland-Pfalz wurde zum ersten Mal in einer Baugesetzgebung, in der Landesbauordnung (LBO) vorgeschrieben, Rauchwarnmelder einzusetzen. Nach den Erfahrungen in den USA, Großbritannien und Skandinavien könnte die jährliche Zahl von Brandopfern und Toten in Deutschland in Höhe von 600 Toten um 50% reduziert werden, wenn im privaten Bereich eine flächendeckende Ausstattung mit Rauchwarnmeldern erfolgen würde.
 


     
 
Rauchmelder retten leben!
 
   
     
 
Nachfolgend der Auszug aus dem Gesetzestext:

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom Januar 2004 - §44 „Wohnungen“, Absatz (8):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Auch wenn die Gesetzgebung bisher nur für 1 Bundesland verbindlich ist, führt die Feuerwehr dennoch eine groß angelegte Aufklärungsaktion unter dem Motto „Rauchmelder retten Leben“ durch und appelliert an alle Bürger in Haushalten Rauchmelder zu installieren. Auch wir als Fachunternehmen empfehlen u.a. den Einbau von Rauchmeldern in privaten Haushalten. Auch ein Feuerlöscher zur Bekämpfung von Entstehungsbränden gehört dabei zu Möglichkeiten des Eigenschutzes.

Rauchmelder – allgemeine Hinweise
  • Rauchmelder sind bestens dazu geeignet, die Familie bei der Entstehung eines Brandes durch den lauten Alarmton (85 dB/3m) zu alarmieren. Mehrere Rauchmelder im Wohnhaus erhöhen die Chance, rechtzeitig zu entkommen.
  • Besonders gefährdet sind schlafende Menschen. Giftiger Rauch und tödliches Kohlenmonoxid wecken nicht, sondern führen in der Regel zur raschen Bewußtlosigkeit.
  • Die meisten Brände ereignen sich zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr. Und zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr werden die meisten Menschen durch Brände und den davon ausgehenden Gefahren im Privatbereich getötet oder verletzt.

Rauchmelder – Sinn oder Unsinn / Luxus?
Brandopfer sind Rauchtote: "Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung!"

Die klassischen Eigenschaften von Brandrauch:
  • wirkt einschläfernd und erstickend
  • behindert die Atmung
  • ist giftig und teilweise ätzend
  • (eine Rauchvergiftung kann bereits nach ca. 2 Minuten tödlich sein)
  • ist heiß
  • behindert und nimmt die Sicht
  • führt zur Orientierungslosigkeit, Panik und Angst
  • kommt lautlos!

Rauchmelder – Wo und wie montieren?
  • Die Montage ist in der Regel problemlos: Zwei Schrauben genügen.
  • Rauchmelder sollten in der Raummitte am höchsten Punkt, der Decke montiert werden.
  • In mehrstöckigen Wohnhäusern empfiehlt sich in jeder Etage mindestens ein Rauchmelder.
  • Besonders wichtig ist er aber am obersten Ende von Treppenräumen und –anlagen.

Darstellung einer 1-Raumwohnung:
In der Mitte des Raumes: Ein Rauchmelder als Mindestschutzmaßnahme.
 
Darstellung eines mehrstöckigen Hauses:

Im grünen Bereich: Rauchmelder als Mindestschutz. Blau: zusätzl. Rauchmelder als optim. Schutz.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten:
  • Achten Sie beim Kauf auf geprüfte Geräte!
  • Prüfzeichen und ggf. Zulassungsnummer nach VdS (Deutschland) – EN ISO 12239
  • Welches Produkt ist für mich das Richtige?
  • Lassen Sie sich vor dem Kauf beraten - Beratung kostet nichts!
 
Wir können Ihnen das für Sie passende Produkt mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen anbieten. Ob als Einzelbatterie-Rauchmelder, eine Vernetzung oder Funkbrandmeldeanlage - wir kennen unsere Produkte, die Vor- und Nachteile und bieten Ihnen den kompletten Service.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
 
     
   
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